Montag, 6. Mai 2013

BEWERTUNGS-PORTAL: Online-Redakteur muss wegen Aussageverweigerung in Beugehaft

Weil er die Identität eines Internetnutzers nicht aufdecken will, der online diffamierend über eine Ärztin geschrieben hat, muss ein Mann aus Duisburg in Beugehaft. Der 33-Jährige arbeitet für ein Bewertungsportal über Kliniken. Er hat Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Duisburger Landgerichts eingelegt.

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